BAföG Reform
Wie wird das BAföG zum Herbst 2022 verbessert?
Am 23. Juni 2022 stimmte der Deutsche Bundestag dem 27. BAföG-Änderungsgesetzes zu. Die Reform verspricht jungen Menschen mehr Chancengleichheit sowie ein "attraktiveres, moderneres und flexibleres" BAföG. Das Gesetzt soll im Herbst dieses Jahres in Kraft treten, sodass Studierende schon zum Wintersemester 2022/2023 von den Verbesserungen profitieren können.
Folgende Änderungen im BAföG sind geplant:
Mehr Reichweite
Das Gehalt der Eltern ist zentraler Faktor bei der Berechnung der monatlichen Förderungssumme. Oftmals fallen Studierende aus der Förderung, da das Einkommen ihrer Eltern über den sogenannten Freibeträgen liegt. Ursache hierfür ist, dass sich die Gehälter in der Regel den marktüblichen Werten angepasst haben, während die Freibeträge im BAföG über Jahre nicht angepasst wurden.
Dies ändert sich mit der Reform zum WS 22/23. Die Freibeträge vom Elterneinkommen der BAföG-Empfänger:innen werden um 20,75 Prozent angehoben, sodass mehr Menschen von den Förderungen profitieren können.
Höhere Bedarfssätze
In seinem Beschluss legte der Bundestag eine Anhebung der BAföG-Sätze um durchschnittlich 5,75% fest. Der Bedarf steigt somit im Herbst von 483€ auf 508€ für Studierende, die noch bei ihren Eltern wohnen bzw. von 861€ auf 934€ für Studierende mit eigener Wohnung.
Höhere Altersgrenze
Mit der neuen Reform wird die Altersgrenze im BAföG einheitlich angehoben. Künftig erhalten somit auch Menschen eine Förderung, wenn sie bei Beginn der förderungsfähigen Ausbilung das 45. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Durch die Anhebung sollen auch später im Leben getroffene Entscheidungen Unterstützung erhalten.
Mehr Schuldenerlass
Mit der neuen Reform entstehen moderatere Rückzahlungsmodalitäten für Altschuldner:innen. Wer trotz mehrfacher Erinnerungen eine Frist verpasst hat, erhält nun automatisch die günstigeren Bedingungen.