Hausordnungen

Um eine reibungslose Nutzung sämtlicher vom Akademischen Förderungswerk (AKAFÖ) betriebenen Mensen, Cafeterien und sonstigen Wirtschaftsbetriebe, zu gewährleisten, sind die in der nachfolgenden Hausordnung allgemein gültigen Regeln zu beachten und einzuhalten.

Hausordnung für die Gastronomiebetriebe des AKAFÖ

Im Interesse des harmonischen Zusammenlebens aller Bewohner*innen der Studierendenwohnanlagen des AKAFÖ bitten wir um gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz. Grundlage hierfür bildet die Einhaltung der folgenden Verhaltensregeln:

 

  1. Bitte halten Sie in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und nach 22:00 Uhr Ruhe. Jedes störende Geräusch, vor allem lautes Türenschlagen, Musik, lärmendes Treppenlaufen und solche Tätigkeiten, die eine Erschütterung des Hauses hervorrufen oder die Mitbewohner*innen durch den entsprechenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, sind zu vermeiden.
  2. In den Wohnanlagen sind Partys/Feiern/Sommerfeste in den Gemeinschaftsräumen/-flächen grundsätzlich nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Hausverwalter erlaubt.
    Grillen ist ausschließlich auf den für die einzelnen Häuser zur Verfügung stehenden Grillplätzen erlaubt.
  3. Treppenhäuser und Flure sind Fluchtwege die stets frei sein müssen!
    Im Treppenhaus, auf Fluren oder Balkonen darf deshalb nichts abgestellt werden. Bitte benutzen Sie die dafür vorgesehenen Abstellflächen und Waschkeller. Gegenstände, die Flucht- und Rettungswege versperren oder feuergefährlich sind, werden ohne vorherige Aufforderung auf Kosten des/der Mieter*in entfernt.
  4. Es ist strikt untersagt die Rauchwarnmelder in der Mietsache und den dazugehörigen Gemeinschaftsräumen und-flächen zu versetzen, zu entfernen oder anderweitig zu manipulieren, so dass deren Funktion behindert wird. Bitte beachten Sie, dass sich in einem Umkreis von 50 cm um die Rauchwarnmelder keine Lampen, Pflanzen oder andere Gegenstände befinden dürfen, da diese im Brandfall das Eindringen von Brandrauch in den Rauchwarnmelder behindern und somit einen Alarm verhindern können.
  5. Die Reinigung und Pflege der Miet- und Gemeinschaftsräume sowie der Einrichtungsgegenstände obliegt den/der Mieter*innen. Zimmer, Wohnungen, Flure und Treppen sind regelmäßig zu reinigen. Zimmerfenster und Fenster in den Gemeinschaftseinrichtungen der Wohnungen sind ordnungsgemäß zu reinigen. Wohngemeinschaften obliegt diese Verpflichtung gesamtschuldnerisch.
  6. Die Entsorgung von Müll jeglicher Art ist ausschließlich Sache der Mieter*innen. Vermeiden Sie Müll und benutzen Sie die dafür vorgesehenen Abfallbehälter (Mülltrennung). Aus Fenstern und von Balkonen darf nichts geworfen werden. Abfälle, Hygieneartikel, Essenreste, Öle und Fette dürfen auf keinen Fall in den Abflüssen und WC-Becken entsorgt werden. Weitere Informationen erhalten Sie von den örtlichen Entsorgungsunternehmen.
  7. Für jegliche Beschädigungen durch Befestigungsmaterialen hat der/die Mieter*in einzustehen. Die Verwendung von Schrauben, Nägeln, Heftzwecken u. ä. an Holzwerk, Türen und im Sanitärbereich ist nicht gestattet, ebenso das An- und Aufbohren von Wandplatten jeglicher Art.
  8. Zu Ihrem eigenen und dem Schutz aller Hausbewohner*innen sind die Wohnungs- u. Eingangstüren der Wohnheime und Wohnanlagen zwischen 23:00 Uhr und 7:00 Uhr geschlossen zu halten. Jede/r Mieter*in, der/die nach der oben bestimmten Zeit noch ein- oder ausgeht, sollte die Tür ordnungsgemäß schließen.
  9. Bitte unterlassen Sie alle Handlungen durch die eine Feuergefahr entstehen könnte. Der/die Mieter*in hat sicherzustellen, dass durch Glut, Flammen, Shisha-Kohlen und sonstige brennbare Stoffe keine Brandgefahr entsteht. Der Umgang mit offenem Feuer ist in allen  Studierendenwohnanlage grundsätzlich untersagt. Aus dem gleichen Grunde dürfen leicht brennbare Stoffe nur im notwendigen und üblichen Umfang im Mietobjekt verwahrt werden. Es gelten die allgemeinen Vorschriften der Brandschutzordnung in der jeweils aktuellen Fassung.
    Teil B der Brandschutzordnung finden Sie unter:
    https://www.akafoe.de/fileadmin/pdfs/extern/wohnen/brandschutzordnung-wohnheime.pdf 
  10. Bei Benutzung von Aufzügen, Trockenräumen und Waschküchen beachten Sie bitte die hierfür geltenden besonderen Benutzungsordnungen. Das Aufstellen von Waschmaschinen, Wäschetrocknern und Wäscheständern innerhalb der Zimmer oder der Wohnungen ist nicht zulässig. Grundsätzlich stehen zur Nutzung Gemeinschaftswaschmaschinen und Trockner in den Waschräumen zur Verfügung.
  11. Für den Betrieb von Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie die Einrichtung von Telefonanschlüssen sind die Mieter*innen selbst verantwortlich. Die entsprechenden Gebühren müssen sie selbst tragen.
  12. Die Anbringung von Schildern, Aufschriften und anderen Vorrichtungen sowie das Aufstellen von Schaukästen und Warenautomaten ist nicht zulässig.
  13. Jede/r Mieter*in ist durch Gesetz verpflichtet, seinen Einzug, Umzug oder Auszug innerhalb von zwei Wochen (siehe Bundesmeldegesetz) den jeweiligen Meldebehörden anzuzeigen.
  14. Ansteckende Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz sind unabhängig von der gesetzlichen Meldepflicht unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.

 

Diese Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Wiederholte und gravierende Verstöße gegen die Hausordnung können zu einer fristlosen Kündigung führen. Das AKAFÖ ist berechtigt, die Hausordnung jederzeit zu ergänzen, zu ändern oder aufzuheben.

Das könnte dir auch gefallen.