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AKAFÖ-Behindertenberatung umbenannt in Beratungszentrum zur Inklusion Behinderter

/ Behindertenberater aus NRW zu Gast in Bochum

Die Behindertenberatung des Akademischen Förderungswerks (AKAFÖ) hat einen neuen Namen: Fortan heißt der zentrale Anlaufpunkt für behinderte Studierende in Bochum „Beratungszentrum zur Inklusion Behinderter“ (BZI).

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet alle Unterzeichner-Staaten, zu denen Deutschland seit 2009 zählt, zur Inklusion Behinderter in die Gesellschaft. Im Juli dieses Jahres hat die NRW-Landesregierung einen umfassenden Aktionsplan („NRW inclusiv“) zur Umsetzung der UN-Konvention erlassen. Vor diesem Hintergrund – und um zu betonen, welch hoher Stellenwert dem Thema Inklusion beigemessen wird - entschied sich das AKAFÖ zur Umbenennung des ehemaligen „Servicezentrums für Behinderte“ in „Beratungszentrum zur Inklusion Behinderter“. Zusätzlich zur Umfirmierung wurden inhaltlich einige Aufgabenbereiche neu definiert und ausgerichtet.

Für das Servicezentrum für behinderte Studierende wurde 1996 der Grundstein gelegt, ein Jahr später nahm die Einrichtung ihren Dienst auf. Auf rund 300 Quadratmetern standen nun behinderten Studierenden ein studienbegleitendes Beratungsangebot, behindertengerechte Computerarbeitsplätze, Hilfsmittel und Räume zur Verfügung, ein damals bundesweit einzigartiges Projekt. Seit ca. drei Jahren können behinderte Studierende in den Räumlichkeiten ihre Klausuren schreiben, wenn Sie dabei auf einen spezifischen Arbeitsplatz angewiesen sind.

Am Donnerstag, dem 25.Oktober, präsentierte sich das neu aufgestellte Beratungszentrum den Behindertenberatern der Hochschulen und Studentenwerke in NRW als Gastgeber ihres turnusmäßigen Vernetzungstreffens. Im Mittelpunkt des Treffens an der Ruhr-Universität standen Diskussionen und Berichte über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an nordrhein-westfälischen Hochschulen.


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