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Energiepauschale kommt Mitte März

/ Die Energiepauschale für Studierende soll laut BMBF Mitte März 2023 kommen.

Bereits seit Dezember 22 warten Studierenden auf die Energiepauschale. (Bild: Adobe Stock / vladstar )

Angesicht gestiegener Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel beschloss die Bundesregierung im Dezember 2022 eine Einmalzahlung in Höhe von 200€ für Studierende und Fachhochschüler:innen. In einer Pressekonferenz am Dienstag, dem 14. Februar, verkündete Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger nun, dass die Pauschale ab Mitte März auf www.einmalzahlung200.de beantragt werden könne.

Antragsberechtigt sind dabei alle Studierenden, die zum 01. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind – derzeit etwas 2,95 Millionen. Sobald es los geht, erhalten Betroffene von ihrer Ausbildungsstätte einen Zugangscode. Wenn der Antrag ausgefüllt und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Studierenden dann per E-Mail einen Bescheid mit der Bewilligung sowie die 200 Euro auf ihr angegeben Konto. Benötigt wird dafür ein BundID-Konto, welches bereits jetzt beantragt werden kann.

Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks, kritisiert die langen Wartezeiten des BMBF und erklärt: „Es ist zu viel Zeit vergangen seit der Ankündigung dieser Direkthilfe. Es muss nun im gemeinsamen Interesse von Bund und Ländern sein, dass es mit der Auszahlung rasch auch tatsächlich losgeht. […] Neben der Einmalzahlung sind überdies strukturelle Verbesserungen bei der staatlichen Studienfinanzierung notwendig, vor allem beim BAföG. Das macht ein studentisches Budget erst planbar. Der BAföG-Grundbetrag muss so rasch wie möglich erhöht werden, damit es an die steigenden Preise angepasst wird. […] Das müsste die Bundesregierung parallel zur Einmalzahlung und unabhängig tun. 2023 muss das Jahr einer BAföG-Erhöhung und der BAföG-Reform werden.“

 


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