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Neue BAföG-Reform verspricht mehr Chancengleichheit
/ Am 23. Juni stimmte der Deutsche Bundestag den Änderungen der 27. BAföG-Reform zu.
Am 23. Juni stimmte der Deutsche Bundestag den Änderungen der 27. BAföG-Reform zu. Schon zum Start des Wintersemesters 2022/2023 im Oktober werden die Studierenden von den geplanten Änderungen profitieren.
In seinem Beschluss legte der Bundestag dabei eine Anhebung der BAföG-Sätze um durchschnittlich 5,75% fest. Der Bedarf steigt somit im Herbst von 483€ auf 508€ für Studierende, die noch bei ihren Eltern wohnen bzw. von 861€ auf 934€ für Studierende mit eigener Wohnung.
Außerdem entschied der Bundestag eine Erweiterung des Kreises der Berechtigten. Ausbildungsförderung wird künftig geleistet, wenn das Studium vor dem 45. Lebensjahr aufgenommen wurde, vorher waren es 30 Jahre beim Bachelor und 35 Jahre beim Master. Zudem wurden die Freibeträge vom Elterneinkommen der BAföG-Empfänger:innen um 20,75% angehoben, während das eigene Vermögen der Bezieher:innen unter 30 Jahren insgesamt 15.000€ anrechnungsfrei betragen darf. Für Bezieher:innen über 30 Jahre bleiben 45.000 Euro anrechnungsfrei.
Durch die Reform 2022 soll das BAföG laut Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger nun „digitaler, flexibler und moderner“ werden. Auch seien weitere Reformschritte geplant, für die aktuell jedoch noch kein endgültiger Zeitplan vorliegt.
René Voss,Leiter der Studienfinanzierung beim AKAFÖ, hierzu: „Die Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge ist zu begrüßen. Bei der derzeitigen Inflation verpufft die Reform aber direkt wieder, eine regelmäßige Anpassung der Bedarfe an die Preissteigerung ist dringend erforderlich. Auf die weiteren Reformschritte kann man gespannt sein, denn leider ist BAföG in den letzten Jahren nicht einfacher, nicht flexibler und nicht wesentlich digitaler geworden. Zwar stellt der Bund mit bafoeg-digital.de einen guten Antragsassistenten zur Verfügung, die Kommunikation mit dem Studierenden erfolgt aber immer noch auf dem Postweg. Die 27. Reform öffnet BAföG in Richtung lebenslanges Lernen und passt Freibeträge und Bedarfssätze an, viele Baustellen bleiben aber unbearbeitet.“
Die wichtigsten Änderungen finden Sie hier zusammengefasst.