News

Neuigkeiten zur Studienstarthilfe

/ Das BAföG-Amt informiert zur Studienstarthilfe.

Die Studienstarthilfe soll für alle Studienanfänger aus Bedarfsgemeinschaften und mit sonstigem vergleichbaren Sozialleistungsbezug unter 25 Jahren zur Verfügung stehen.

Wichtige Informationen zur Studienstarthilfe - Aktuell bearbeitet das BAföG-Amt die Anträge zur kürzlich eingeführten Studienstarthilfe. Damit das Geld auch rechtzeitig auf euren Konten landet, bittet das Amt euch, die Anträge vollständig einzureichen. So werden den ersten 170 Studies Ende des Monats zwar ihre Studienstarthilfe überwiesen, fast genauso viele Anträge waren jedoch nicht bearbeitbar, da Unterlagen fehlten.

Insbesondere zwei Aspekte verzögern die Bearbeitung immens:

  • Oftmals wird nicht die Studienbescheinigung, sondern der Immatrikulationsantrag eingereicht. Letzten benötigen wir nicht.
  • Immer mal wieder werden alte Nachweise über Sozialleistungen eingereicht. Sollte der Bescheid älter als 6 Monate sein, ist es allerdings notwendig, einen aktuellen Kontoauszug beizufügen, der den Zahlungseingang des Betrags dokumentiert.

Wenn diese Unterlagen aktuell auch bei euch fehlen, bittet das BAföG-Amt euch, sie über BAföG-digital kurzfristig nachzureichen. 

Mehr Informationen zur Studienstarthilfe findet ihr hier.


Das könnte dir auch gefallen.