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Studentenwerke: Rechtsaufsicht der Länder muss ausschließlich Rechtsaufsicht bleiben!
/ Studentenwerke wehren sich gegen mehr Kontroll- und Eingriffsrechte der Bundesländer
Studentenwerke: Rechtsaufsicht der Länder muss ausschließlich Rechtsaufsicht bleiben!
- Studentenwerke wehren sich gegen mehr Kontroll- und Eingriffsrechte der Bundesländer
- „Rechtsaufsicht muss Rechtsaufsicht bleiben“: Alle 58 im Deutschen Studentenwerk (DSW) organisierten Studentenwerke verabschieden Beschluss
- DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde: „In einzelnen Ländern beabsichtigte Einschränkung der erfolgreichenwirtschaftlichen Autonomie der Studentenwerke ist kontraproduktiv“
- Länder-Zuschüsse machen nur noch 10% der Einnahmen der Studentenwerke aus
Berlin, 10. Dezember 2013. Die 58 im Deutschen Studentenwerk (DSW) organisierten Studentenwerke fordern die Bundesländer auf, ihre erfolgreiche wirtschaftliche Autonomie zu sichern und die funktionale Selbstverwaltung der Studentenwerke zu respektieren. Die staatliche Aufsicht soll sich auch weiterhin ausschließlich auf die Rechtsaufsicht beschränken.
Die rund 150 Delegierten aus den 58 Studentenwerken haben sich auf ihrer Jahresversammlung am 3. und 4. Dezember 2013 in Berlin einstimmig gegen „weitgehende Eingriffs- und Kontrollrechte“ des Staates in ihre Wirtschaftsführung gewehrt, wie es in einem Beschluss heißt.
Konkret gefährdet sehen die Studentenwerke ihre wirtschaftliche Effizienz und Effektivität durch die aktuellen Gesetzesnovellierungen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Die in diesen beiden Gesetzesentwürfen vorgesehenen Regeln gehen aus Sicht der Studentenwerke über die Rechtsaufsicht hinaus, besonders ausgeprägt in NRW, wo nun eine weitgehende bürokratische Kontrolle durch das Ministerium verankert werden soll.
Achim Meyer auf der Heyde, der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, erklärt: „Die seit zwei Jahrzehnten existierende wirtschaftliche Autonomie und die unternehmerische Effizienz der Studentenwerke hat sich absolut bewährt. Das gibt die nordrhein-westfälische Landesregierung auch offen zu. Wenn nun aber das Rad zurückgedreht werden soll in Richtung ‚Kontrolle statt Autonomie‘, dann wirkt sich das kontraproduktiv aus.“
Meyer auf der Heyde: „Die Länder haben sich immer mehr aus der Finanzierung der Studentenwerke zurückgezogen. Die Zuschüsse oder Finanzhilfen der Länder machen gerade einmal noch 10% der Einnahmen der Studentenwerke aus. Eine über die Rechtsaufsicht hinausgehende Kontrolle durch die Länder-Wissenschaftsministerin wäre daher nur bei einer überwiegend zur Finanzierung beitragenden Zuschusshöhe legitim.“
An Kontrollen und gesetzlich geregelter Überprüfung der Studentenwerke mangele es im Übrigen nicht, betont Meyer auf der Heyde: „Die Wirtschaftspläne werden im Rahmen der funktionalen Selbstverwaltung der Organe der Studentenwerke kontrolliert und beschlossen. Öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer prüfen die Jahresabschlüsse und die Geschäftsberichte der Studentenwerke; die Landesrechnungshöfe prüfen die Studentenwerke. Mehr Prüfung ist nicht nötig.“
Beschluss der 58 Studentenwerke zum Download:
<link http: www.studentenwerke.de mv>www.studentenwerke.de/mv/2013/2013g.pdf
Kontakt:
Stefan Grob
Telefon: 030 29 77 27 20
Mobil: 0163 29 77 272
<link http:>stefan.grob@studentenwerke.de