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Zweiter Heizkostenzuschuss für BAföG-Empfänger:innen
/ Das Bundeskabinett hat am 28. September 2022 einen zweiten Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro beschlossen.
Das Bundeskabinett hat am 28. September 2022 einen zweiten Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro beschlossen. Berechtigt sind Studierende, die mindestens einen Monat im Zeitraum von September 2022 bis Dezember 2022 Wohngeld bekommen haben, Leistungen nach dem BAföG bezogen haben und außerhalb der elterlichen Wohnung wohnten bzw. wohnen. Eine Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses ist laut Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für Ende 2022 bzw. Anfang 2023 geplant.
Zusammen mit dem Heizkostenzuschuss I von 230 Euro, der Einmalzahlung von 200 Euro und den jetzigen Heizkostenzuschuss II von 345 Euro erhalten BAföG-Geförderte somit einen Zuschuss von 775 Euro.
Matthias Anbuhl, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, hierzu: „Dass BAföG-Empfänger/innen nun einen zweiten Heizkostenzuschuss erhalten, der gegenüber dem ersten Zuschuss von 230 auf 345 Euro erhöht ist, ist ein wichtiger Schritt. Jeder Euro hilft, jede weitere Hilfe ist wichtig, damit die Studierenden über den Winter kommen. Wichtig ist, dass dieser zweite Heizkostenzuschuss rasch ausbezahlt wird."
Hinsichtlich weiterer Maßnahmen betont er: „Ein Entlastungspaket braucht weitere zusätzliche Hilfen für Studierende. Das BAföG muss verlässlich und existenzsichernd werden. Die jüngste Erhöhung der Bedarfssätze um 5,75 Prozent wurde schon von der Inflation aufgefressen. [...] Das BAföG muss, wie es auch beim Wohngeld der Fall und beim Bürgergeld geplant ist, automatisch an die Inflation angepasst werden.“