Die wichtigsten Fragen rund ums Wohnen
Unter welchen Voraussetzungen kann ich einen Wohnplatz bekommen?
Wohnraum wird grundsätzlich nur an Studierende der Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerkes (AKAFÖ) vermietet.
- Ruhr-Universität Bochum
- Hochschule Bochum
- Hochschule für Gesundheit
- Evangelische Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe
- Folkwang Universität der Künste, Standort Bochum
- Westfälische Hochschule Gelsenkirchen – Bocholt - Recklinghausen
Überdies wird an sonstige Mietberechtigte vermietet, wenn es die Nachfragesituation zulässt:
- Ärztinnen und Ärzte im praktischen Jahr
- Kollegiaten des Berufskollegs der Stadt Bochum
- Schülerinnen und Schüler der Technischen Berufsschule 2
- Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer des Landesspracheninstituts
- Promotionsstudierende
- Referendarinnen und Referendare
- Schülerinnen und Schüler in den Sprachkursen des AStA der Ruhr-Universität
- Stipendiaten eines Stipendiatenprogramms des DAAD, der Europäischen Gemeinschaft und sonstiger Partner der Hochschulen, soweit sie nicht Studierende einer Hochschule nach Punkt 1 sind
- Studierende der Technischen FH Bochum „Georg Agricola“
- Studierende der Universität Witten-Herdecke
Wohnraum des Akademischen Förderungswerkes (AKAFÖ) wird grundsätzlich nur an Studierende der Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerkes in der Reihenfolge des Eingangs des Mietantrages (Warteliste) vermietet. Nachrangig wird Wohnraum an sonstige Mietberechtigte vermietet, wenn die Nachfrage dies zulässt. Des Weiteren wird ein Aufschlag von monatlich 30,00 € erhoben.
Wo und wann kann ich mich bewerben?
Bewerbungen können nur online über das Anmelde-Formular https://www.akafoe.de/wohnen/online-bewerbung beim AKAFÖ gestellt werden.
Es sind keine feststehenden Termine für die Bewerbung zu beachten. Bewerbungen sind das ganze Jahr über möglich. Anträge können auch schon gestellt werden, wenn man noch nicht an den Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des AKAFÖ eingeschrieben ist.
Nach welchen Kriterien werden Wohnplatzbewerbungen berücksichtigt?
Wohnraum jeder Art in den Wohnanlagen des AKAFÖ ist in der Vergabeverordnung geregelt.
Wie lang sind die Wartezeiten bzw. wie lange vorher muss ich mich bewerben?
Die Wartezeiten sind je nach Wohnanlage unterschiedlich und können mitunter bei bis zu einem Jahr liegen. Also: Sobald man sich entschieden hat, in einer Wohnanlage zu wohnen, sollte man sich so früh wie möglich bewerben.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren?
Nachdem du dich online beworben hast, erhältst regelmäßig einen Link per E-Mail, mit welchem du bestätigst, dass du weiterhin Interesse an einem Wohnplatz hast. Solltest du nicht auf diesen reagieren, gehen wir davon aus, dass kein Interesse mehr an einem Platz in unseren Wohnanlagen besteht und deine Bewerbung wird von der Warteliste entfernt.
Wir melden uns bei dir, sobald wir dir einen Wohnplatz anbieten können.
Wird mir ein Wohnplatz vom AKAFÖ automatisch zugeteilt?
Ja. Sobald ein Platz für dich frei wird, bekommst du von uns ein Wohnplatzangebot per E-Mail.
Wie lange kann ich in einer Wohnanlage des AKAFÖ wohnen?
An Mieter:innen der Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des AKAFÖ wird Wohnraum jeder Art zurzeit grundsätzlich befristet für die Dauer von maximal 10 Semestern vermietet. An sonstige Mietberechtigte wird Wohnraum jeder Art grundsätzlich für maximal 4 Semester vermietet. Verlängerungswünsche müssen gesondert geprüft werden.
Wann ist der Nachweis, dass ich Studierende/r am Hochschulstandort Bochum bin, zu erbringen?
Der Nachweis (Studienbescheinigung) ist bei Abschluss eines Mietvertrages sowie während der Wohnzeit innerhalb von 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn eines jeden Semesters unaufgefordert vorzulegen.
Besteht die Möglichkeit eines Umzuges innerhalb der Studierendenwohnanlagen?
Ein Antrag auf Umzug innerhalb der Wohnanlagen des AKAFÖ kann gestellt werden. Hier erfolgt eine gesonderte Prüfung seitens des AKAFÖ und wird in Ausnahmefällen genehmigt. Eine erneute Onlinebewerbung ist unter www.akafoe.de/wohnen/bewerbung auszufüllen. Bitte beachten Sie, dass mit einer längeren Wartezeit zu rechnen ist. Bei einem Umzug innerhalb der Wohnanlagen des AKAFÖ wird die bisherige Mietdauer auf die Gesamtmietdauer angerechnet.
Besteht die Möglichkeit einer Untervermietung?
Eine Untervermietung ist nur möglich, wenn:
- Untervermietung innerhalb der vorlesungsfreien Zeit
Die Untervermietung ist innerhalb der vorlesungsfreien Zeit möglich, wenn der/die Mieter:in eine:n Untermieter:in stellt. Hierzu ist der Abschluss eines Untermietvertrages erforderlich. - Untervermietung während der Vorlesungszeit
Die Untervermietung ist während der Vorlesungszeit nur dann möglich, wenn studienbedingt ein Aufenthalt außerhalb des Studienortes erforderlich ist (Praktika, Auslandsaufenthalt, etc.) Die Erforderlichkeit ist durch die Hochschule zu bescheinigen. Auch hier stellt der/die Mieter:in eine:n Untermieter:in. Der Abschluss eines Untermietvertrages ist erforderlich.
Dein Zimmer kannst du gerne über die Plattform www.housinganywhere.com zur Untermiete anbieten. Die Plattform kann für RUB-Studierende mit der @rub.de-E-Mail-Adresse kostenlos genutzt werden. Über die Seite suchen Austauschstudierende, die an die RUB kommen, nach Zimmer in Bochum, so dass du darüber gut einen geeigneten Untermieter finden kannst.
Nähere Informationen zu einer geplanten Untervermietung erfragst du bitte bei den jeweiligen Sachbearbeiter:innen.
Kann ich nach einem erfolgten Auszug später wieder einen Wohnplatz beantragen?
Mieter:innen, die bereits in einer Wohnanlage des AKAFÖ gewohnt haben, können wieder einen Wohnplatz beantragen, wenn die Höchstmietdauer beim Auszug nicht überschritten wurde. Vorherige Mietzeiten werden beim Vertragsabschluss auf die Laufzeit des Vertrages angerechnet.
Wann muss der Rundfunkbeitrag bezahlt werden – und von wem?
Wir können an dieser Stelle nicht alle denkbaren Fälle auflisten – bitte schaue in die Übersicht des Deutschen Studentenwerks über die wichtigsten Punkte aus studentischer Sicht.