Häufig gestellte Fragen der Mieter
Welche Zuständigkeiten hat der Mieterservice?
Der Mieterservice ist für euch der Ansprechpartner in der Studierendenwohnanlage. Sprecht uns gerne vor Ort an.
Wie melde ich Reparaturen und Schäden?
Eine Schadensmeldung ist ausschließlich über das Formular Schadensmeldung abzugeben. Bitte fülle das Formular Schadensmeldung aus und sende es per Mail an SchadensmeldungWH@akafoe.de.
Wie erreiche ich das Team Wohnen?
Hier findest du unsere zentrale Rufnummer und unsere Telefonzeiten. Gerne kannst du mit uns auch einen Termin im Büro vereinbaren oder uns per E-Mail kontaktieren.
Wie erreiche ich den technischen Service in Notfällen?
In dringenden Notfällen (z.B. Wassereinbruch, Stromausfall) erreichst du den Notdienst unter M +49 (0)171 7863733 zu folgenden Zeiten:
- Montag bis Freitag: 16:00 bis 7:00 Uhr
- Samstag, Sonntag und an Feiertagen: ganztägig
Wie verhalte ich mich, wenn ich mich außerhalb der Dienstzeit des technischen Services ausgesperrt habe?
Hier springt der externe Notdienst (M +49 (0)177 1985477) ein. Dafür wird eine Sondergebühr fällig.
- Mo - Fr 17:00 bis 22:00 Uhr: ab 75,00 €
- Mo - Fr 22:00 bis 7:00 Uhr: ab 105,00 €
- Sa, So, Feiertage: ab 105,00 €
Schlüssel, Schliesskarte oder Transponder verloren?
Hier entstehen noch weitere Kosten, z.B. für einen neuen Schlüssel. (siehe Notdienstaushang in der Wohnanlage)
Wie hoch ist die Kaution und wozu dient sie?
Die Kaution beträgt mindestens 700€ und ist vor dem Einzug zu zahlen. Abhängig von der Wohnform kann die Kautionszahlung auch höher ausfallen. Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die für die Erfüllung der Verpflichtungen und/oder zur Befriedigung von Schadensansprüchen erhoben wird. Die Kaution wird nicht verzinst (gem. 551 Abs. 3 BGB) und wird ca. 8 Wochen nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt – vorausgesetzt, es bestehen keine Forderungen des Vermieters.
Ich habe einen neuen Mietvertrag mit dem AKAFÖ abgeschlossen, wann bekomme ich meine Version ausgehändigt?
Du erhältst deine Vertragsversion nach Unterzeichnung in den Geschäftsräumen des AKAFÖ, oder per Post vor dem Einzug. Bei Einzug erhältst du vom Hausverwalter einen Ordner „Herzlich Willkommen im neuen Zuhause“. Darin findest du nützliche Tipps rund um das Wohnen und können dort ebenfalls alle vertragsrelevanten AKAFÖ-Unterlagen einheften.
Zu welchen Terminen kann ich meinen Wohnplatz in der Wohnanlage kündigen?
Die Kündigungsfrist beträgt bei Altverträgen (vor 07/2019) zwei Monate(Ausnahme: drei Monate für den öffentlich geförderten Wohnraum am Buscheyplatz) und bei Neuverträgen drei Monate. Weitere Informationen findest du in der Anlage A deines Mietvertrages. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Entscheidend für die Fristberechnung ist nicht die Absendung der Kündigung, sondern deren Eingang bei dem Vermieter.
Ich habe meinen Mietvertrag fristgerecht gekündigt, kann jedoch persönlich nicht bei der Schlüsselübergabe anwesend sein. Was kann ich tun?
Bitte sorge für eine Vertretung. Dies kann ein Freund, eine Freundin oder auch ein Familienangehöriger sein. Diesen Personen erteile bitte eine schriftliche Vollmacht zur Schüssel- und Wohnungsübergabe.
Worauf muss ich beim Auszug achten?
Mieträume sind gereinigt und mängelfrei an uns zu übergeben. Persönliche Gegenstände sind alle zu entfernen. WG-Bewohner regeln bitte die Endreinigung der gemeinschaftlichen Räume unter sich.
Wie vereinbare ich einen Vorabnahmetermin bzw. Endabnahmetermin?
Unser Mietservice meldet sich bei dir zur Terminvereinbarung nach der Kündigung. Für die Vorabnahme wird zeitnah ein Termin vereinbart. Für die Endabnahme wird sich der Mieterservice einige Wochen zum Vertragsende melden.
Was ist eine Vorabnahme?
Der Termin zur Vorabnahme ist wichtig. Er dient als Bestandsaufnahme, um frühzeitig notwendige Instandsetzungsmaßnahmen der Mieträume zu planen. Und wir teilen dir mit, welche Aufgaben auf dich zukommen!
Sind Auszüge an Wochenende bzw. Feiertagen möglich?
Auszüge sind grundsätzlich nur werktags, von Montag bis Freitag in der regulären Arbeitszeit möglich. Beachte bitte, dass sofern dein Vertragsende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, der Wohnraum spätestens am vorausgehenden Werktag zu übergeben ist. Spätester Auszugstermin ist der letzte Werktag des Monats, 12:00 Uhr.
Was soll ich tun, wenn sich meine Bankdaten nach dem Auszug ändern?
Informiere bitte rechtzeitig deine:n Sachbearbeiter:in über die geänderten Bankdaten, damit dies für die Auszahlung berücksichtigt werden kann.
Was passiert, wenn ich mein Zimmer nicht rechtzeitig übergebe?
Für Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe des Wohnraumes entstehen, bist du als Mieter:in haftbar; insbesondere auch für evtl. Unterbringungskosten für den von uns bestimmte(n) Nachmieter:in.
Darf ich Möbel für meinen Nachmieter in meinem Zimmer lassen?
Generell mit Zustimmung möglich. Wir bitten daher um eine schriftliche Information mit Bildmaterial von den Möbeln per E-Mail. Und benötigen zudem ein schriftliches Einverständnis des/r Nachmieter:in, dass diese/r mit der Übernahme der Möbel einverstanden ist.
Gibt es die Möglichkeit meine Kündigungsfrist zu verkürzen?
Nein. Es ist nicht möglich die Kündigungsfrist zu verkürzen. Die 3-monatige Kündigungsfrist muss zwingend eingehalten werden.
Einzige Ausnahme ist ein Sonderkündigungsrecht, welches du hast, wenn du dich von Ihrer Universität exmatrikuliert hast.
Gibt es in der Wohnanlage die Möglichkeit, Wäsche zu waschen?
Waschmaschinen und Wäschetrockner befinden sich in den Wohnanlagen.
Benötige ich einen eigenen Internetprovider?
Grundsätzlich nicht, da das AKAFÖ einen Netzwerkzugang zum Hochgeschwindigkeitsdatennetz der Ruhr-Universität Bochum zur Verfügung stellt.
Neben einem PC, einer Netzwerkkarte und einem Kabel wird für den Anschluss an das Netz noch eine Netzzugangsberechtigung des Rechenzentrums der Ruhr-Universität Bochum benötigt.
Detaillierte Informationen, sowie Hilfestellung bei Problemen, findest du hier: https://www.akafoe.de/wohnen/kundeninformationen/internetzugang.
Benötige ich einen eigenen Kabel-TV-Anbieter?
Grundsätzlich nicht, da dir das AKAFÖ bereits standardmäßig einen Kabel-TV-Anschluss zur Verfügung stellt. Genauere Infos, z.B. über die Empfangsqualität oder die Senderliste findest du hier auf der Seite des Anbieters, der Stadtwerke Bochum.
Ich habe Mietschulden, was kann/muss ich tun?
In diesem Fall spreche deine:n zuständige:n Sachbearbeiter:in der Vermietung an. Diese werden versuchen mit dir gemeinsam eine Lösung zu finden, die dein Mietverhältnis nicht gefährdet.
Ich habe eine fristlose Kündigung, einen Mahnbescheid oder Post von der vom AKAFÖ beauftragten Rechtsanwaltskanzlei erhalten. Was kann ich tun?
Bitte nehme kurzfristig Kontakt mit deiner/deinem zuständigen Sachbearbeiter:in in der Vermietung auf.